Checkflüge (Befähigungsüberprüfungen, Auffrischungsschulungen & Differenzschulungen) jederzeit auf eigenem oder auf unserem Fluggerät möglich
 

Privatpilotenlizenz PPL(A) / LAPL(A)

Mit der Lizenz PPL(A) können Sie Flugzeuge im internationalen In- und Ausland fliegen. Die Lizenz kann später um weitere Ratings erweitert werden. Die europäische Lizenz LAPL(A) ist für einmotorige Flugzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von zwei Tonnen und bis zu 4 Sitzplätzen gültig. Mit dieser Lizenz kann in den EASA-Mitgliedsstaaten geflogen werden. Sie ist durch ein verringertes Flugstundenaufkommen schneller zu erhalten und kann jederzeit durch eine Zusatzausbildung zu einem PPL(A) erweitert werden.


Voraussetzungen 

  • Beginn der Ausbildung frühestens mit 16 Jahren (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2 / LAPL
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach LuftSiG

Im Laufe der Ausbildung sollte das Flugfunkzeugnis (BZF 1/2) erworben werden, dies muß bis zum ersten Alleinflug vorliegen.


Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 8 Unterrichtsfächer. Hinzu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis.

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • menschliche Leistungsfähigkeit
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugplanung
  • Funksprechverfahren

Die Theorieausbildung kann auch im Zuge eine Fernlehrgangs erworben werden, damit reduziert sich der Frontalunterricht auf nur noch 10 Stunden.



Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden und bei der LAPL-Ausbildung 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden.  Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen  Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Münster-Osnabrück. Weiterhin findet im Rahmen der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und in die Funknavigation statt (entfällt bei LAPL).


 

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