Fluglehrer FI(A)

Ein Fluglehrer ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden. Die Lizenz ist während der ersten 100 Ausbildungsstunden restriktiert auf die Ausbildung unter Aufsicht (Restricted Privileges). Die Ausbildung wird unter Umständen durch die Agentur für Arbeit gefördert, wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.


Voraussetzungen

1. Mindestalter 18 Jahre
2. Gültige PPL(A) EASA-FCL, CPL(A) bzw. ATPL(A) Lizenz
3. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2
4. Flugstunden, in denen enthalten sein müssen:

  • Inhaber eines ATPL(A) oder CPL(A) oder
  • Inhaber eines PPL(A) mind. 150 Std. PIC und 200 Std. Flugstunden + CPL Theorielehrgang (z.B. Fernkurs + Nahunterricht) und theoretische CPL(A) Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt
  • mind. 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von den mind. 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung durchgeführt sein müssen.
  • mind. 10 Flugstunden Ausbildung im Instrumentenflug (Modul A) von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit (Simulator oder FNPT II ) durchgeführt sein dürfen.
  • mind. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km (300nm), bei dem Landung auf mind. 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchgeführt sind.

5. Nachweis von CPL (A) Wissen gemäß EASA Teil FCL.915.FI b) (2) i)
(dies wird durch eine bestandene CPL(A) oder ATPL(A) Theorieprüfung nachgewiesen)

6. Auswahlprüfung, abzulegen innerhalb von 6 Monaten und spätestens 1 Woche vor Beginn der Ausbildung mit einem gemäß EASA Teil FCL.905.FI i) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 (wird bei uns durchgeführt)


Theoretische Ausbildung

125 Unterrichtsstunden Direktunterricht in den Fächern:

  • Der Lehrvortrag
  • Der Unterrichtsvorgang
  • Ausbildungsgrundsätze
  • Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
  • Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
  • Entwicklung des Ausbildungsprogramms
  • Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
  • Gefahrenbewältigung durch Simulation von Ausfällen bei der Flugausbildung
  • Nachtflugausbildung
  • Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Unser Versprechen: Auch nach Ihrer Ausbildung lassen wir Sie nicht allein. Bei uns übernehmen Sie die exklusive Patenschaft für einen Flugschüler und bringen ihn nach Ihrer Ausbildung unter fachkundiger Anleitung bis zur Prüfungsreife (nach Verfügbarkeit). 
   

Praktische Ausbildung

30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen, davon 25 Flugstunden mit Lehrberechtigtem FI - Instructor. 5 Flugstunden im Team mit einem anderen Bewerber zum FI(A)

Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz, der FI-I simuliert das Flugschülerverhalten.

Die vollen Maßnahmekosten, Unterkunft und Reisekosten können vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit übernommen werden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben.

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