Fluglehrer FI(A)
Ein Fluglehrer ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden. Die Lizenz ist während der ersten 100 Ausbildungsstunden restriktiert auf die Ausbildung unter Aufsicht (Restricted Privileges). Die Ausbildung wird unter Umständen durch die Agentur für Arbeit gefördert, wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
1. Mindestalter 18 Jahre
2. Gültige PPL(A) EASA-FCL, CPL(A) bzw. ATPL(A) Lizenz
3. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2
4. Flugstunden, in denen enthalten sein müssen:
5. Nachweis von CPL (A) Wissen gemäß EASA Teil FCL.915.FI b) (2) i)
(dies wird durch eine bestandene CPL(A) oder ATPL(A) Theorieprüfung nachgewiesen)
6. Auswahlprüfung, abzulegen innerhalb von 6 Monaten und spätestens 1 Woche vor Beginn der Ausbildung mit einem gemäß EASA Teil FCL.905.FI i) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 (wird bei uns durchgeführt)
125 Unterrichtsstunden Direktunterricht in den Fächern:
Unser Versprechen: Auch nach Ihrer Ausbildung lassen wir Sie nicht allein. Bei uns übernehmen Sie die exklusive Patenschaft für einen Flugschüler und bringen ihn nach Ihrer Ausbildung unter fachkundiger Anleitung bis zur Prüfungsreife (nach Verfügbarkeit).
Praktische Ausbildung
30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen, davon 25 Flugstunden mit Lehrberechtigtem FI - Instructor. 5 Flugstunden im Team mit einem anderen Bewerber zum FI(A)
Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz, der FI-I simuliert das Flugschülerverhalten.
Die vollen Maßnahmekosten, Unterkunft und Reisekosten können vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit übernommen werden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben.